Politik in Brasilien
Politik in Brasilien
Die Verfassung aus dem Jahr 1988 gewährt der Bundesregierung weitgehende Befugnisse. Der Präsident wird für eine Amtsperiode von vier Jahren direkt vom Volk gewählt. Er besitzt eine weitreichende exekutive Gewalt, ist Staatsoberhaupt und Regierungschef und stellt das Kabinett zusammen.
Nach einer Übergangsbestimmung wurde 1993 ein Referendum über die Staats- (Monarchie oder Republik) und Regierungsform (Präsidial- oder parlamentarisches System) abgehalten. Die Bevölkerung entschied mit jeweils großer Mehrheit (87 % bzw. 69 %) für die Republik und ein Präsidialsystem.
Das brasilianische Parlament, der Nationalkongress oder Congresso Nacional-, besteht aus zwei Kammern: Der föderative Senat oder Senado Federal setzt sich aus 81 Abgeordneten zusammen, von denen jeweils drei aus jedem der Bundesstaaten entsendet werden. Die Senatsabgeordneten werden nach dem Mehrheitswahlrecht für Amtsperioden von acht Jahren bestimmt. Neben dem Senat gibt es die Abgeordnetenkammer oder Câmara dos Deputados mit 513 Sitzen, deren Mitglieder nach dem Verhältniswahlrecht für Amtsperioden von vier Jahren gewählt werden.
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