Verpflegung

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Frankfurter Tabelle: Verpflegung

Alle Empfehlungen des Landgericht Frankfurt zur Preisminderung bei Mängeln bei der Verpflegung gibt es hier. Zu beachten sind hierbei auch eventuelle Minderungsobergrenzen. Die Empfehlungen sind nur eine Orientierungsrichtschnur und haben keinen verbindlichen Charakter.

Leistung/Mangel

Prozent

Anmerkung

Vollkommener Ausfall

50

Inhaltliche Mängel

Eintöniger Speisezettel

5

Nicht genügend warme Speisen

10

Verdorbene (ungenießbare) Speisen

20-30

Service

Selbstbedienung (statt Kellner)

10-15

Lange Wartezeiten

5-15

Essen in Schichten

10

Verschmutzte Tische

5-10

Verschmutztes Geschirr/Besteck

10-15

Fehlende Klimaanlage im Speisesaal

5-10

bei Zusage

(Quelle: NJW 1994, Seite 1639 ff., alle Angaben ohne Gewähr)