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Frankfurter Tabelle: Unterkunft

Alle Empfehlungen des Landgericht Frankfurt zur Preisminderung bei Mängeln bei der Unterkunft gibt es hier. Zu beachten sind hierbei auch eventuelle Minderungsobergrenzen. Die Empfehlungen sind nur eine Orientierungsrichtschnur und haben keinen verbindlichen Charakter.

Leistung/Mangel

Prozent

Anmerkung

Abweichung von dem gebuchten Objekt

10-25

je nach Entfernung

Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)

5-15

Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow-- abweichendes Etage)

5-10

Abweichende Art der Zimmer

DZ statt EZ

20

Dreibettzimmer statt EZ

25

Dreibettzimmer statt DZ

20-25

Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammen gelegt werden

Vierbettzimmer statt DZ

20-30

Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammen gelegt werden

Mängel in der Ausstattung des Zimmers

zu kleine Fläche

5-10

fehlender Balkon

5-10

bei Zusage/je nach Jahreszeit

fehlender Meerblick

5-10

bei Zusage

fehlendes (eigenes)Bad/WC

15-25

bei Buchung

fehlendes (eigenes)WC

15

fehlende (eigene) Dusche

10

bei Buchung

fehlende klimaanlage

10-20

bei Zusage

fehlendes Radio/TV

5

bei Zusage

zu geringes Mobiliar

5-15

Schäden (Risse/Feuchtigkeit etc.)

10-50

Ungeziefer

10-50

Ausfall von Versorgungseinrichtungen

Toilette

15

Bad/Warmwasserboiler

15

Stromausfall/Gasausfall

10-20

Wasser

10

Klimaanlage

10-20

je nach Jahreszeit

Fahrstuhl

5-10

je nach Etage

Service

vollkommener Ausfall

25

schlechte Reinigung

10-20

ungenügender Wäschewechsel (Bettzeug--Handtücher)

5-10

Beeinträchtigungen

Lärm am Tage

5-25

Lärm in der Nacht

10-40

Gerüche

5-15

Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad-- Massage)

20-40

je nach Art der Projektzusage(z. B. "Kururlaub")

(Quelle: NJW 1994, Seite 1639 ff., alle Angaben ohne Gewähr)