Ungarns Politik
Ungarns Politik
Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989/90 wurde auch das ungarische Staatswesen erneuert. Am 23. Oktober 1989 trat eine modifizierte Verfassung in Kraft, deren Vorbild unter anderem das deutsche Grundgesetz war.
Die Regierung ist dem Parlament verantwortlich, für die Regierungstätigkeit trägt der Ministerpräsident Verantwortung. Um die größtmögliche Stabilität der Regierung zu gewährleisten, wurde die Institution des konstruktiven Misstrauensvotums geschaffen.
Das Parlament wählt den Präsidenten der Republik, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Verfassungsgerichts, den Ombudsmann der Minderheiten, den Präsidenten des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt. Das Einkammerparlament hat 386 Abgeordnete, die auf vier Jahre gewählt werden. In Ungarn gibt es ein gemischtes Wahlsystem, ähnlich wie in Deutschland. Seit dem August 2000 ist der parteilose Ferenc Mádl als Präsident, der für 5 Jahre gewählt wird, im Amt.
Seit den letzten Wahlen am 27. Mai 2002 ist die MSZP (Ungarische Sozialistische Partei) zusammen mit der SZDSZ (Allianz der Freien Demokraten) die Regierung. Der aktuelle Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány, der seit dem 29. September 2004 im Amt ist, ist Nachfolger von Péter Medgyessy, der nach Versuchen der Regierungsumstrukturierung zurückgetreten war. Außenminister ist Ferenc Somogyi, der am 2. November 2004 die Nachfolge von László Kovács, dem neuen ungarischen EU-Kommissar angetreten ist.
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