Die Wirtschaft
Die Wirtschaft der Schweiz
Bruttoinlandsprodukt
Das Bruttoinlandsprodukt der Schweiz betrug 2004 444.4 Milliarden Franken, was rund 59.900 Schweizer Franken beziehungsweise 38.600 Euro pro Kopf entspricht.
Der wichtigste Exportpartner der Schweiz ist Deutschland mit einem Anteil von 20.6% (2004) aller Exporte. Danach folgen die USA mit 10.1%, Frankreich mit 8.6%, Italien mit 8.5%, Grossbritannien mit 4.8% sowie Spanien mit 4.1%. Der wichtigste Importpartner ist auch Deutschland mit 33.9%, dann folgen Italien mit 11.7%, Frankreich mit 10.1%, die Niederlande mit 5.2% und Österreich mit 4.4%.
1. Sektor: Landwirtschaft und Rohstoffe
Heute arbeiten weniger als fünf Prozent der Bevölkerung in der Landwirtschaft. Dieser Wirtschaftszweig wird vom Bund mit beträchtlichen Mitteln unterstützt (Subventionen).
In den gebirgigen Regionen dominieren die Viehzucht und Milchwirtschaft. Im Mittelland dagegen liegt der Schwerpunkt bei dem Getreide,- Kartoffel- und Rübenanbau. In der Ostschweiz wie auch im Wallis kommt Obst dazu. Vorwiegend in der Romandie wird Weinbau betrieben.
Am meisten exportiert wird Hartkäse.
In der Schweiz dominiert in der Landwirtschaft die integrierte Produktion. Der biologische Anbau beträgt etwa 9% der Produktion und ist stark im Wachsen. Es gibt keinen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzensorten, ausser zu Forschungszwecken.
Ein wichtiger Rohstoff der Schweiz ist die Wasserkraft, die mit Speicherkraftwerken und Laufkraftwerken zwei Drittel des Schweizer Elektrizitätsbedarfs deckt.
Abgebaut werden in der generell rohstoffarmen Schweiz Kies, Kalk, Ton, Granit und Salz.
2. Sektor: Gewerbe und Industrie
Der grösste Teil des Bruttoinlandsproduktes wird im sekundären und tertiären Sektor erwirtschaftet.
Im sekundären Sektor dominieren die Uhrenindustrie, der Maschinenbau und die Textilindustrie. Letztere hatte im 19. Jahrhundert eine sehr grosse Bedeutung, heute ist sie eher ein Nebenzweig. Bekannt ist die Schweiz zudem für die Herstellung von Präzisionsinstrumenten und Apparaten sowie für die Chemie/Pharmaindustrie und die Nahrungsmittelherstellung. Immer wichtiger wird auch die Medizintechnik.
3. Sektor: Dienstleistungen
Der tertiäre Sektor zählt bei weitem die meisten Erwerbstätigen (72%). Dominant sind der Handel, das Gesundheits- und Bildungswesen sowie das Banken- und das Versicherungswesen.
Seit etwa 150 Jahren ist der Fremdenverkehr ein Hauptwirtschaftszweig in der Schweiz, begünstigt durch die Alpen, die Schönheit des Landes und die zentrale Lage in Europa. Durch geändertes Tourismusverhalten und nicht zuletzt dank des Images als Hochpreisland flaute der Tourismus jedoch ab.
Sozialversicherungen
In der Schweiz existieren mehrere Sozialversicherungen. Diese sind meistens Zwangsversicherungen, das heisst, für die Bewohner besteht eine Versicherungspflicht. Die wichtigsten Sozialversicherungen sind:
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die staatliche Rentenversicherung.
- die Krankenversicherung.
- die Unfallversicherung.
- die Invalidenversicherung (IV), für Personen, die auf Grund von Behinderungen nicht mehr vollständig erwerbstätig sein können oder Ergänzungsleistungen benötigen.
Daneben ist für Erwerbstätige eine berufliche Vorsorge, die Pensionskasse, obligatorisch. Diese wird privatwirtschaftlich geregelt und ist Sache des Arbeitgebers. Freiwillig ist dagegen die Private Vorsorge in Form von zum Beispiel Lebensversicherungen. Diese werden steuerlich gefördert. Die staatliche Rentenversicherung, die berufliche Vorsorge wie auch die private Vorsorge werden zusammen als Drei Säulen-System bezeichnet.
Daneben gibt es die Erwerbsersatzordnung, so dass Militärdienstpflichtige während der Ausübung miltärischer Pflichten ein Taggeld bekommen. Obligatorisch ist auch die Arbeitslosenversicherung.
Gesundheitswesen
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig der Nationalität durch das Krankenversicherungsgesetz obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert. Die Zahlung der Prämie ist aber Sache des Versicherten. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111). Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deswegen markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäuser. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt.
Für Behandlungskosten bei, Unfällen ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (SUVA), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten - auch bei Freizeitunfällen - zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.
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