Politik in Deutschland

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Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland eine demokratische, soziale und rechtsstaatliche Bundesrepublik.

Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).

Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive, Legislative und Judikative.

Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit 2/3-Mehrheit in beiden Organen die Verfassung zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente (Landtag bzw. Bürgerschaft) über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach der Verfassung nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.

Die Exekutive bildet auf Bundesebene die Bundesregierung, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.

Wie in anderen Ländern auch spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Zulässigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit.

Ein wichtiger Grundsatz deutscher Außenpolitik ist die Westbindung. Deutschland hat am Aufbau europäischer organisatorischer Strukturen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den eigentlichen Grundstein für die Europäische Union.

Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage.

Seit einigen Jahren nimmt auch die Bundeswehr - sie darf sich laut Grundgesetz nicht an Angriffskriegen beteiligen und dient lediglich der Landes- und Bündnisverteidigung - mit Zustimmung des Bundestages an verschiedenen friedenserhaltenden und friedenserzwingenden Einsätzen teil. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Missionen:

 

  • 1992-1996 Operation SHARP GUARD mit Schiffen und Aufklärungsflugzeugen in der Adria gegen Rest-Jugoslawien
  • 1993 Beteiligung an der UN-Mission UNOSOM II in Somalia
  • 1999 Beteiligung am Krieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien
  • 2002 Beteiligung an der Friedensmission ISAF in Afghanistan
  • seit 2002 Beteiligung an der Operation Enduring Freedom u. a. mit einem Marinekontingent vor Ostafrika und im Mittelmeer
  • 2003 mit AWACS-Aufklärern und Überflugrechten im Irak (jedoch ohne Besatzung)

Heute spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und mächtiges System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Die Bundesregierung strebt außerdem einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an.

 

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