Irans Politik

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Seit der Revolution von 1979 ist der Oberste Rechtsgelehrte ("Revolutionsführer") entweder der Rahbar (i. e. Führer) oder in seiner Abwesenheit ein Rat religiöser Amtsträger.

Der Revolutionsführer, seit 1989 Seyyed Alî Châmene'î, hat die uneingeschränkte Macht und ernennt die obersten Richter (alle Prediger) und ist auch Oberkommandierender der Streitkräfte. Er wird vom Expertenrat auf Lebenszeit gewählt. Dieser wird wiederum alle acht Jahre vom Volk gewählt, wobei der Wächterrat die Kandidaten genehmigen muss.

Das Staatsoberhaupt des Irans ist der Präsident (seit 1997 Mohammad Châtemî). Er wird in allgemeinen Wahlen für eine 4-jährige Amtszeit bestimmt und ist gleichzeitig Regierungschef. Der Präsident ernennt die Mitglieder des Kabinetts und steht diesem auch vor. Er koordiniert die Regierungsarbeit und legt dem Parlament die Regierungsvorlagen vor. Die Macht von Präsident, Regierung und Parlament ist jedoch stark beschränkt, denn alle zu wählenden Kandidaten und alle Gesetze müssen vom Wächterrat bestätigt werden. Zudem hat in allen Fragen das letzte Wort der Revolutionsführer.

Der Wächterrat besteht aus 6 religiösen Geistlichen und 6 weltlichen Rechtswissenschaftlern. Die Geistlichen werden vom Revolutionsführer ernannt. Ihre Aufgabe ist es, jedes Gesetz auf seine Konformität mit den islamischen Prinzipien hin zu überprüfen. Die Juristen werden vom Obersten Richter, dem Chef der Judikative ernannt. Ihre Aufgabe ist es, die Verfassungskonformität legislativer Akte zu überprüfen. Der Oberste Richter seinerseits wird vom Revolutionsführer ernannt. Der Wächterrat ist befugt, jedes Gesetz abzulehnen oder im Nachhinein für ungültig zu erklären und Kandidaten die Teilnahme an der Wahl für das Parlament und das Präsidentenamt zu verweigern. Der Wächterrat entscheidet per einfacher Mehrheit. Bei gleichen Stimmanteilen hat der Revolutionsführer das letzte Wort.

In der iranischen Verfassung Artikel § 57 wird die staatliche Gewalt, Legisiative, Exekutive und Judikative, der religiösen Führung (welayat-e faghi) unterstellt. Alle drei Gewalten sind somit nicht autonom in ihren Entscheidungen, sondern abhängig vom geistlichen Führer "Rahbar".

Das iranische Einkammer-Parlament (Islamischer Konsultativrat; persisch Majles e-Shura ye-Eslami) besteht aus 290 Abgeordneten, die in allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen für eine 4-jährige Amtszeit gewählt werden. Wegen der Auswahl des Wächterrates wird das Parlament (außer von 2000-2003) von den islamisch-konservativen Kräften dominiert.

Mit dem überraschenden Wahlsieg Mohammad Châtemîs 1997 etablierte sich die politische Bewegung der Reformer im iranischen Parlament. Sie stehen dem religiösen Machtmonopol kritisch gegenüber und versuchen, die republikanischen Elemente des Staates zu stärken. So gelang es Chatemi zu Beginn seiner Amtszeit, eine Liberalisierung der nationalen Presse durchzusetzen. Die systemkritischen Stimmen bekamen dadurch ein öffentliches Organ, um ihrem Reformwillen Nachdruck zu verleihen.

Das Aufleben der Pressefreiheit dauerte allerdings nicht sehr lange an. Der Wächterrat macht die Gesetze mit Verweis auf Unverträglichkeit mit dem Islam rückgängig und blockierte fortan nahezu alle Reformversuche des Parlaments.

Seitdem sehen sich die Reformer mit großen Vertrauensverlusten in den reformwilligen Bevölkerungsgruppen konfrontiert. Die Enttäuschung über die Ohnmacht des Parlaments führte bei den letzten Kommunalwahlen (2003) zu sehr geringer Wahlbeteiligung (Landesschnitt 36 %, in Teheran 25 %) und zu einem klaren Sieg der konservativen Kräfte.

Bei den Parlamentswahlen am 17. Juni 2005 könnte vorerst das parlamentarische Ende der Reformer eintreten, zumal Châtemî nach zwei Amtszeiten nicht erneut kandidieren darf. Bei den Wahlen konkurrieren zwei islamistische Fraktionen miteinander. Auf der einen Seite die "Rechtsislamisten": Sie bezeichnen sich selbst als Osulis, das heißt Fundamentalisten und favorisieren Ali Akbar Velayati, der jedoch als "Unabhängiger" kandidieren will. Ebenfalls zum Lager der "Rechtsislamisten" wird Alî Akbar Hâschemî Rafsandschânî gezählt, der als "Mann der Tat" große Popularität in der Bevölkerung genießt.

Die zweite Strömung bilden die sogenannten "Linksislamisten". Als besonders aussichtsreich zählen die Kandidaturen von Mehdi Karrubi und Dr. Mostafa Moin, ehemaliger Minister für Wissenschaft-- Fortschritt und Informationstechnologie. Während die Partei der "Kämpfenden Geistlichkeit" (Majmae Rohaniune Mobares) Mehdi Karrubi unterstützt, wird Mostafa Moin von der Partizipationsfront des islamischen Iran (Jebheye Mosharekat Irane Eslami) und der "Organisation der Mojahedin der islamischen Revolution" aufgestellt. Zu den reformislamistischen Kandidaten kommt seit dem 9. März 2005 auch Ibrahim Yasdi, Vertreter der Nehsate Asadi.

  • Staatsoberhäupter, Oberste Rechtsgelehrte

    Ruhollah Mousavi Chomeini 1979-1989
    Seyyed Alî Châmene'î seit 1989


  • Staatspräsidenten

    Abû l-Hasan Banîsadr 1980-1981
    Mohammad Alî Radschâ?î 1981
    Seyyed Alî Châmene'î 1981-1989
    Alî Akbar Hâschemî Rafsandschânî 1989-1997
    Mohammad Châtemî 1997-2005
    Mahmûd Ahmadî-Neþâd ab Mitte August 2005


  • Ministerpräsidenten (Amt 1989 abgeschafft)

    Mehdi Basargan 1979
    Mohammad Alî Radschâ?î 1980-1981
    Mohammed Javad Bahonar 1981
    Mohammed Reza Mahdavi-Kani 1981
    Mir Hossein Moussavi 1981-1990

Militär: Streitkräfte des Iran
Das iranische Militär befindet sich nach wie vor in einer Aufbauphase, in der das Land versucht, die Verluste durch den ersten Golfkrieg wieder auszugleichen. US-Schätzungen gehen davon aus, dass der Irak in den acht Kriegsjahren zwischen 20 und 40 % der iranischen Militärkapazität vernichtete, sowohl Soldaten als auch Material. Was die Mannschaftsstärke betrifft, ist der Prozess der Wiederherstellung der Schlagkraft weitgehend abgeschlossen, ähnliches dürfte auch für bodengebundene Waffensysteme gelten, bei denen es dem Land heute vor allem um Modernisierung und weniger um zahlenmäßige Aufrüstung geht. Noch nicht ausgeglichen sind die Materialverluste durch den Krieg auf dem Feld der Luftwaffe, in viel höherem Maß aber bei den größeren Überwassereinheiten der Marine. Auf diesen Feldern ist der Iran für ein Land seiner Größe unterbewaffnet. Neben den Kriegsverlusten sind vor allem die Ausfuhrbeschränkungen zahlreicher Staaten der Grund für diesen Zustand. Ein Großteil der vorhandenen Waffensysteme stammt aus US-Waffenhilfen und in neuerer Zeit aus Waffengeschäften mit Russland und der Volksrepublik China.

Informationen zum iranischen Nachrichtendienst unter: VEVAK

Rechtssystem
Durch die islamische Revolution ist das islamische Recht, die Scharia als Gesetz wieder eingeführt worden. Da die Scharia niemals erfolgreich kodifiziert worden ist, obliegt die Rechtspflege und Fortentwicklung der islamischen Jurisprudenz in einer Art Case Law-System.

Zivilgesellschaft und Menschenrechte
Im Zusammenhang mit dem Machtwechsel und der Einführung der Scharia sind gesellschaftliche Änderungen verbunden gewesen, wie zum Beispiel Änderungen der Stellung der Frau und Einschränkungen von Grundfreiheiten. Während die Situation 1997 mit der Wahl von Präsident Kathamis besser wurde, sich diverse NGOs gründen konnten und die Bemühungen schließlich durch die Verleihung des Friedensnobelpreises im Jahre 2003 an die iranische Menschenrechtsaktivistin Shirin Ebadi internationale Anerkennung erfuhren, verschlechterte sich die Situation ab September 2004 zusehens. So sind Todesstrafen auch für Kinder oder Folterstrafen, wie das öffentliche Auspeitschen, als negative Beispiele zu beklagen. Einen Überblick über problematische Entwicklungen gibt die Iran-Seite von Amnesty International.

Verwaltungsgliederung: Verwaltungsgliederung des Iran
Der Iran ist in 30 Provinzen gegliedert. Die größten Städte sind die Hauptstadt Teheran mit circa 7,3 Millionen und Maschhad mit circa 2,1 Millionen Einwohnern.

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